Das leidige Thema Tierschutz

Niemals zuvor wurden Tiere mehr gequält als in unserer heutigen Industriegesellschaft. Sie sind Sammel-, Kunst-, Forschungs- und Zuchtobjekt - dienen als Wirtschaftsgut, Sportgerät und Statussymbol.

Deutschland hat im Jahr 2002 als erstes Land der EU mit der Ergänzung des Artikel 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) - mit dem Passus "und die Tiere" - den Tierschutz zum Staatsziel erhoben. Eine artgerechte Pferdehaltung ist somit keine Frage des Könnens oder Wollens, sondern sie ist eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber dem Tier.

Natürlich freuen wir uns über die im Jahr 2005 getroffene Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung die Ständerhaltung von Pferden zu verbieten. Aber reicht das wirklich aus? Sind nicht die immer noch weit verbreiteten neun Quadratmeter großen und zumeist hochvergitterten Innenboxen nur eine geringfügige Verbesserung der Ständerhaltung? Geben uns die "drei neuen Worte" im Grundgesetz nicht ein viel weitreichenderes Ziel vor?

professor zeeb

Immanuel Kant vertrat die Ansicht, dass wir in Bezug auf Tiere keine direkten Pflichten hätten, weil sich Tiere ihrer selbst nicht bewusst seien und nur als Mittel zu einem Ziel dienten. Dieses Ziel sei der Mensch. Im Jahr 1780, als Kant diese Äußerung in seinen Vorlesungen über Ethik machte, vollendete Jeremy Bentham seine "Introduction to the Principles of Morals and Legislation" und gab darin Kant die unwiderrufliche Antwort: "Die Frage ist nicht: Können sie denken? Oder: Können sie sprechen? Sondern: Können sie leiden?" [mehr]